

Allgemeine Vertragsbedingungen
- Vertrag und Bestandteile
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- Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sind integrierender Bestandteil eines Vertrags zwischen Hi-Tech Security GmbH und des Kunden, der von Hi-Tech Security GmbH Leistungen bezieht.
- Zwischen Hi-Tech Security GmbH und dem Kunden kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot von Hi-Tech Security GmbH durch Unterzeichnen annimmt.
- Der Vertrag zwischen Hi-Tech Security GmbH und dem Kunden besteht aus dem Leistungsbeschrieb, diesen AVB, allfälligen weiteren im Leistungsbeschrieb genannten Dokumenten sowie aus allfälligen Vertragsergänzungen bzw. -änderungen. Vertragsergänzungen bzw. -änderungen müssen in jedem Fall schriftlich vereinbart werden.
- Bei einem Widerspruch zwischen diesen AVB und dem Leistungsbeschrieb geht der Leistungsbeschrieb vor.
- Die Dauer des Vertrags richtet sich nach den schriftlich vereinbarten und vom Kunden unterzeichneten Vereinbarungen im Vertrag. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sobald ein Wartungsvertrag unterzeichnet und abgeschlossen wird. Die Kündigungsfrist des Wartungsvertrages beträgt 3 Monate.
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- Leistungen von Hi-Tech Security GmbH
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- Hi-Tech Security GmbH erbringt gegenüber dem Kunden die im Leistungsbeschrieb aufgeführten Leistungen. Ergänzend gilt:Die Haupt-Tätigkeitsbereiche von Hi-Tech Security GmbH sind die Beratung und Installation von Video-Überwachungssystemen, Alarmanlagesystemen, Zutrittkontrollsystemen und Gebäudeautomation. Die Lieferung und Installation werden zum im Vertrag vereinbarten Termin ausgeführt. Hi-Tech Security GmbH übernimmt keine Haftung gegenüber Lieferantenverzögerungen von zu installierendem Material. Hi-Tech Security GmbH garantiert nach abgeschlossenem Vertrag eine Wartung von einem ½ Jahr. In dieser Wartung eingeschlossen sind die Kontrolle und Funktionstüchtigkeit der installierten Anlagen. Es besteht die Möglichkeit, danach einen Wartungsvertrag für eine definierte Zeitdauer abzuschließen. Für Störungsbehebungen garantiert Hi-Tech Security GmbH eine 24-Stunden-Hotline: +41 79 733 04 44.
- Mit Bezug auf Beratungs- und Planungsleistungen:Die erste Beratungs- und Planungsleistung ist unverbindlich und kostenlos. Darin enthalten sind die ortsabhängige Besichtigung der vorgesehenen Sicherheitsinstallation, die Erfassung deren Gefahrenzonen, die zu sichern gelten und die Beratung auf die entsprechend geeigneten Sicherheitsgeräte- und Materialien. Ebenfalls darin enthalten ist eine unverbindliche Offert- und Auftragsbestätigung, worin die Planungsvorgänge für die Auftragsabwicklung enthalten sind. Alle weiteren Beratungs- und Planungsleistungen werden dem Kunden separat verrechnet.
- Mit Bezug auf Lieferung und Installation der Anlage:Die Anlage darf weder durch den Kunden noch durch Dritte verändert werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass allfällige Lizenzbedingungen Dritter (insbesondere bei Software-Komponenten) eingehalten werden. Die Lieferung und Installation der Sicherheitsgeräte erfolgen gleichzeitig und werden zum im Vertrag vereinbarten Termin ausgeführt. Während der Installationsphase können aufgrund der ortsabhängigen und unvorhergesehene Umstände zusätzliche Materialaufwände entstehen, die Hi-Tech Security GmbH dem Kunden zusätzlich verrechnet. Diese Kosten bewegen sich bei ca. 5% des Gesamtbetrages.
- Mit Bezug auf die Wartung der Anlage:Die Wartung der installierten Anlage durch Hi-Tech Security GmbH während des ersten ½ Jahres nach Inbetriebnahme ist in den vereinbarten Preisen eingeschlossen. Darüber hinaus wartet Hi-Tech Security GmbH die Anlage nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
- Mit Bezug auf Störungsbehebungen:Für Störungsbehebungen garantiert Hi-Tech Security GmbH eine 24-Stunden-Hotline: +41 79 733 04 44. Bei einem Störungsproblem erfasst Hi-Tech Security GmbH telefonisch die Situationsproblematik. Die technischen Defekte und Störungen werden darauf von Hi-Tech Security GmbH schnellstmöglich behoben.
- Sofern im Leistungsbeschrieb vereinbart, schließt Hi-Tech Security GmbH die Anlage an eine externe Alarmempfangszentrale an. In diesem Fall beschränken sich die Leistungen von Hi-Tech Security GmbH auf das Anschließen selber. Hi-Tech Security GmbH betreibt keine Alarmempfangszentrale und erbringt keine damit verbundenen Leistungen. Hi-Tech Security GmbH kann keinen permanent funktionsfähigen Anschluss an eine externe Alarmempfangszentrale gewährleisten.
- Hi-Tech Security GmbH erbringt gegenüber dem Kunden die im Leistungsbeschrieb aufgeführten Leistungen. Ergänzend gilt:Die Haupt-Tätigkeitsbereiche von Hi-Tech Security GmbH sind die Beratung und Installation von Video-Überwachungssystemen, Alarmanlagesystemen, Zutrittkontrollsystemen und Gebäudeautomation. Die Lieferung und Installation werden zum im Vertrag vereinbarten Termin ausgeführt. Hi-Tech Security GmbH übernimmt keine Haftung gegenüber Lieferantenverzögerungen von zu installierendem Material. Hi-Tech Security GmbH garantiert nach abgeschlossenem Vertrag eine Wartung von einem ½ Jahr. In dieser Wartung eingeschlossen sind die Kontrolle und Funktionstüchtigkeit der installierten Anlagen. Es besteht die Möglichkeit, danach einen Wartungsvertrag für eine definierte Zeitdauer abzuschließen. Für Störungsbehebungen garantiert Hi-Tech Security GmbH eine 24-Stunden-Hotline: +41 79 733 04 44.
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- Preise und Bezahlung
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- Der Kunde bezahlt an Hi-Tech Security GmbH die im unterzeichneten Vertrag aufgeführten Preise. Diese verstehen sich in CHF einschliesslich Mehrwertsteuer, sofern solche geschuldet ist. Die Rechnungen von Hi-Tech Security GmbH sind durch den Kunden innert 30 Tagen nach Erhalt netto und ohne jeglichen Abzug zahlbar. Bei Verzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5%.
- Hält der Kunde die festgelegten Zahlungsfristen nicht ein, so behält sich Hi-Tech Security GmbH das Recht vor, ihre Dienstleistungen und Verpflichtungen bis zum Zeitpunkt der Begleichung einzustellen.
- Für die Elemente der Anlage leistet Hi-Tech Security GmbH Garantie im Umfang der vom entsprechenden Lieferanten bzw. Hersteller gewährten Garantie. Hi-Tech Security GmbH gewährt keine weitergehende Garantie. Bei der Installation der Anlage übergibt Hi-Tech Security GmbH dem Kunden die entsprechenden Unterlagen der Lieferanten bzw. Hersteller.
- Jegliche Garantie entfällt, wenn Dritte an der Anlage manipulieren sowie bei unsachgemäßer Bedienung und/oder Wartung.
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- Garantie
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- Für die Elemente der Anlage leistet Hi-Tech Security GmbH Garantie im Umfang der vom entsprechenden Lieferanten bzw. Hersteller gewährten Garantie. Hi-Tech Security GmbH gewährt keine weitergehende Garantie. Bei der Installation der Anlage übergibt Hi-Tech Security GmbH dem Kunden die entsprechenden Unterlagen der Lieferanten bzw. Hersteller.
- Jegliche Garantie entfällt, wenn Dritte an der Anlage manipulieren sowie bei unsachgemäßer Bedienung und/oder Wartung.
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- Haftung
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- In jedem Fall richtet sich die Haftung von Hi-Tech Security GmbH nach deren Betriebshaftpflichtversicherung. Sie ist bei Personen- und Sachschäden zusammen auf einen Maximalbetrag von CHF 10’000’000 beschränkt. Soweit gesetzlich zulässig, wird eine weitergehende Haftung von Hi-Tech Security GmbH, so insbesondere für Folge- und indirekte Schäden, ausdrücklich wegbedungen. Eine Haftung ist namentlich auch ausgeschlossen:
- mit Bezug auf Leistungen einer allfälligen externen Alarmempfangszentrale;
- wenn Dritte an der Anlage manipulieren;
- wenn Lizenzbedingungen Dritter (insbesondere bei Software-Komponenten) nicht eingehalten werden;
- wenn die Anlage unsachgemäß bedient bzw. gewartet wird.
- Im Fall von Kriegshandlungen, Terrorismus, Streik, Demonstrationen oder Naturgewalten aller Art lehnt Hi-Tech Security GmbH jegliche Haftung ab.
- In jedem Fall richtet sich die Haftung von Hi-Tech Security GmbH nach deren Betriebshaftpflichtversicherung. Sie ist bei Personen- und Sachschäden zusammen auf einen Maximalbetrag von CHF 10’000’000 beschränkt. Soweit gesetzlich zulässig, wird eine weitergehende Haftung von Hi-Tech Security GmbH, so insbesondere für Folge- und indirekte Schäden, ausdrücklich wegbedungen. Eine Haftung ist namentlich auch ausgeschlossen:
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- Rechtswahl und Gerichtsstand
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- Für das gesamte Vertragsverhältnis gilt ausschließlich Schweizer Recht.
- Unter Vorbehalt eines zwingenden Gerichtsstandes gemäß Gerichtsstandsgesetz gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis Bern.
Lösungen

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